Garantiebedingungen beim Betrieb einer Flüssiggasanlage
Auf alle Komponenten des Gasanlagensystems gewährt der Anlagenhersteller oder Importeur 80.000 Kilometer oder zwei Jahre Garantie.
Bedingung ist hierbei die regelmäßige Einhaltung der vorgegebenen Wartungsintervalle nach Herstellervorgaben und die fahrzeugtechnisch fachgerechte Installation des Gassystems nach den Einbauanweisungen des Herstellers.
Die Anerkennung der Garantieleistung erfolgt erst nach Prüfung durch den Anlagenlieferanten oder Hersteller. Ausgeschlossen von den Garantieleistungen sind Folgeschäden durch den nicht sachgemäßen Einbau der Autogasanlage oder unzureichende Wartung.
Erfüllungsort für die Gewährleistung ist ausschließlich der jeweilige Umrüstfachbetrieb.