Bosch Car Service bietet die Umrüstung auf Autogas, Autogasumrüstung, Autogasumbau für alle Fahrzeughersteller und deren Modelle. Auf Grund der Wartungsarbeiten und Garantieabwicklungen arbeiten wir bevorzugt in der regionalen mittelhessischen Region zwischen Gießen, Marburg, Wetzlar und Butzbach.
Die Erfahrungskompetenz hinsichtlich der Auswahl einer Flüssiggasanlage für einen bestimmten Fahrzeughersteller und dessen Modelle ist ganz entscheidend für die erfolgreiche Umrüstung eines Kraftfahrzeugs auf Flüssiggasantrieb. Nicht jede Gasanlage ist für jedes Fahrzeugmodell und Typ geeignet. Ebenso muss die Anzahl der Zylinder und das Leistungsvolumen des einzelnen Zylinders berücksichtigt werden. Für die sorgfältige Programmierung des Gassteuergeräts sind ein fundiertes technisches Wissen und ein spezielles Know how bezüglich der sequentiellen Einspritzung gefordert. Die Auswahl der für jeden Fahrzeugtyp speziell zu beachtenden Kriterien, unterliegt ebenfalls dieser Kompetenz.
Wir sind berechtigt Flüssiggasantriebe in Kraftfahrzeuge einzubauen und abzunehmen.
Wir sind spezialisiert auf den Einbau von Flüssiggasanlagen in PKWs und verbauen in unserer Werkstatt ausschließlich hochwertige Gasanlagen der Hersteller BRC, ICOM, Landirenzo, Prins, Vialle und Zavoli.
An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach einem Chiptuning, dem Austausch des Motorsteuergeräts, einem Unfall, eventueller Beschädigungen durch Feuer, einer Reparatur, usw. eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden. Die GAP kann von uns durchgeführt werden.
Die Flüssiggasanlagen, die in neuen Fahrzeugtypen (Serienfahrzeugen) eingebaut sind, müssen auf Grundlage der internationalen (UN) Regelungen ECE-R 67/1 (Flüssiggas) oder ECE-R 110 (Erdgas) bauartgenehmigt sein.
Einige Flüssiggas-Nachrüstsysteme sind nach der Normierung ECE-R 115 ( LPG- und CNG-Nachrüstsysteme) genehmigt. Nachrüstsysteme, die keine ECE-R 115 Genehmigungen haben, müssen zumindest entsprechend der technischen Vorgaben der ECE-R 115 Norm eingebaut sein.