Die Vorschriften und Zulassungsbedingungen für den nachträglichen Einbau von Gasanlagen in Kraftfahrzeuge und die tournusmäßige Prüfung der Gasanlagen wurden einheitlich geregelt. Die einheitlich definierten Regeln ermöglichen die Realisierung eines strengen Sicherheitsniveaus bei allen Gasfahrzeugen.
Mit der 42. straßenverkehrsrechtlichen Änderungsverordnung wurden, am 1. April 2006, die Vorschriften für die Zulassung und den Betrieb von Gasfahrzeugen in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung integriert.
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Die Autogastechniken der Autogassysteme von den Autogasanlagenhersteller BRC, ICOM, Landirenzo, Prins und Zavoli sind ausgereift und zuverlässig. Die Herstellung der Ansaugleitungen, Befüllanschluss, Drucksensoren, Einblasedüsen, Gasfilter, Magnetabsperrventile, Gasfilter, Sensoren, Steuergeräte, Tankbehälter, Verdampferdruckminderer, Verdampfer-Druckregler, unterliegen strengen Qualitätsnormen und Sicherheitsbedingungen. Die Gasanlagenhersteller und Gasanlagenimporteuren garantieren die Sicherheit der Autogasanlagen durch TÜV-Gutachten, ohne die ein Einbau in Deutschland nicht möglich ist! |
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Gasanlagen, die in neuen serienmässigen Kraftfahrzeugen eingebaut sind, müssen auf Grundlage der internationalen Regelementierungen für Flüssiggas durch die Norm ECE-R 67/1 oder für Erdgas durch die Norm ECE-R 110 bauartgenehmigt sein. |
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Einige der LPG- und CNG-Nachrüstsysteme sind nach der ECE-R 115 genehmigt. Die Autogasnachrüstsysteme, die über keine ECE-R 115 Genehmigung verfügen, müssen in Anlehnung an die technischen Vorgaben der ECE-R 115 eingebaut sein. |
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Nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems ist immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen. Die GSP kann von anerkannten Werkstätten, für Ihre selbsteingebauten Gasnachrüstsysteme, durchgeführt werden. |
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An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung oder nach besonderen Anlässen wie Unfall, Feuer, Reparatur, usw. eine erneute Gasanlagenprüfung durchgeführt werden. Die GAP kann von dafür anerkannten Werkstätten ausgeführt werden. |
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Auf eine Durchführung der GAP im Rahmen der HU kann dann verzichtet werden, wenn ein GAP-Nachweis vorgelegt werden kann, der nicht älter als 12 Monate ist. Zudem erfolgt eine Prüfung der Gasanlage auch nach Unfällen, Bränden sowie Reparaturen an der Gasanlage. |